Die Natur ist Menschenrecht.

📜 Rechtliche Grundlage: Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Die Nutzung unserer legalen Heilpflanzen fällt unter dieses Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Beachte bitte dennoch die Rechtlichen Hinweise der Heilpflanzen, da wir den Konsum gesetzlich nicht für alles empfehlen dürfen.

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